Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Marina Schinner
Text   Lektorat    Korrektorat
Bahnhofstraße 42
95679 Waldershof

(im Weiteren: „Auftragnehmerin“)

Inhalt

Präambel
§ 1. Zustandekommen und Umfang
§ 2. Pflichten der Auftragnehmerin
§ 3. Vertraulichkeit / Datenschutz
§ 4 Lieferung
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
§ 6 Abnahme
§ 7 Vergütung
§ 8 Kommunikation
§ 9 Haftung
§ 10 Gewährleistung
§ 11 Nutzungen der Lektorats- und Korrektoratsarbeiten
§ 12 Nutzungen der von der Auftragnehmerin neu erstellten Texte
§ 13 Abtretung
§ 14 Schlichtungsstelle und Gerichtsstand
§ 15 Schlussbestimmungen

Präambel

Für Verträge mit der Auftragnehmerin, die auf das Lektorieren oder Korrigieren bestehender Texte bzw. die Neuerstellung von Texten und Inhalten und die Unterstützung bei Bewerbungen gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen; diese gelten auch für die Vertragsanbahnung sowie Folgeverträge mit dem Auftraggeber:

§ 1. Zustandekommen und Umfang

(1) Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines entsprechenden Angebots des Auftraggebers zustande. Vertragspartner des Auftraggebers ist die obig genannte Firma; sofern nicht durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich vereinbart, besteht kein Anspruch auf die Bearbeitung durch einen bestimmten Mitarbeiter.

(2) Jeder Vertrag kommt ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Die AGB werden vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten, wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinne der §§ 310, 14 BGB ist, für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

(3) Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem durch das Angebot des Auftraggebers begrenzten Vertrag.

§ 2. Pflichten der Auftragnehmerin

(1) Eine Verpflichtung zum Tätigwerden der Auftragnehmerin besteht frühestens mit Annahme des Mandats und nach Ablauf eines etwaigen Widerrufsrechts bzw. vor dessen Ablauf mit einem ausdrücklichen Verlangen des Mandanten mit dem Inhalt

„Ich verlange ausdrücklich, dass die Auftragnehmerin bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Bearbeitung beginnen und stimme einem entsprechenden Beginn der Bearbeitung zu.“

Die Auftragnehmerin hat mich darauf hingewiesen, dass mein Widerrufsrecht schon vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist erlischt, wenn die Auftragnehmerin zuvor ihre Leistung vollständig erbracht haben.

(2) Im Rahmen ihres Tätigwerdens wird die Auftragnehmerin insbesondere folgende Leistungen, abhängig von dem vereinbarten Umfang der Leistung, erbringen:

a) Erstellen von Texten

Neuerstellung verschiedener Texte im Print- und Online-Bereich. Dazu gehören z. B. Broschüren, Flyer, Werbeanzeigen, Blogs, Webseiten-Inhalte, Stelleninserate, Grußkarten, Newsletter, Kundenmailings, Kundenbriefe, Akquise-Briefe, Reportagen, Artikel, redaktionelle Beiträge oder Buchinhalte.

b) Lektorat

Lektorieren bereits bestehender Texte (stilistisch und inhaltlich, Zeichensetzung, Rechtschreibung, Grammatik). Dazu gehören z. B. Broschüren, Flyer, Werbeanzeigen, Blogs, Webseiten-Inhalte, Stelleninserate, Grußkarten, Newsletter, Kundenmailings, Kundenbriefe, Akquise-Briefe, Reportagen, Artikel, redaktionelle Beiträge oder Buchinhalte.

c) Korrektorat

Korrigieren (Zeichensetzung, Rechtschreibung, Grammatik) bereits bestehender Texte. Dazu gehören z. B. Broschüren, Flyer, Werbeanzeigen, Blogs, Webseiten-Inhalte, Stelleninserate, Grußkarten, Newsletter, Kundenmailings, Kundenbriefe, Akquise-Briefe, Reportagen, Artikel, redaktionelle Beiträge oder Buchinhalte.

d) Ghostwriting

Neuerstellung von Texten und Inhalten. Dazu gehören Buchtexte, Broschüren, Reden, Präsentationen oder Blog- und Zeitungsartikel. Akademische Texte werden ausgeschlossen.

e) Bewerbungen

Lektorat oder Korrektorat einer bereits bestehenden Bewerbung, Unterstützung beim Neuverfassen einer Bewerbung oder das vollständige Verfassen der Bewerbung. Dazu gehört ein Beratungsgespräch mit Analyse der gewünschten Stelle, falls vorhanden der bestehenden Bewerbung (Anschreiben, Deckblatt, Lebenslauf, dritte Seite) bzw. des bestehenden Ansatzes und eine Analyse der eigenen Kompetenzen und Persönlichkeitsmerkmale (berufliche Expertise, Ziele, Managementerfahrung, Erfolge etc.).

(3) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Korrekturen selbst vorzunehmen. Werden die Korrekturen, insbesondere bei fremdsprachigen Texten, von unabhängigen Lektoren (möglichst Muttersprachlern) vorgenommen, die in Vertragsbeziehung zur Auftragnehmerin stehen und deren Qualifikation von der Auftragnehmerin nach seinen Maßstäben geprüft worden ist, steht der Auftraggeber ausschließlich in einer Rechtsbeziehung zur Auftragnehmerin.

(4) Sofern nichts anderes vereinbart, ist eine Korrekturrunde inbegriffen. Autokorrekturen und nachträgliche Änderungswünsche sind nicht im Angebot enthalten und werden zusätzlich nach Aufwand berechnet. Dazu gehören insbesondere zusätzlich gewünschte Texte sowie die fehlende oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers nach § 5 dieser AGB.

§ 3. Vertraulichkeit / Datenschutz

(1) Die Auftragnehmerin versichert, die Vertraulichkeit über den Inhalt der Texte zu wahren. Sofern die Korrektur von unabhängigen Korrektoren durchgeführt wird, werden auch diese Personen zur Verschwiegenheit verpflichtet.

(2) Vor allem durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen Kunde und Auftragnehmer kann jedoch eine vollständige Vertraulichkeit nicht garantiert werden. Der Auftragnehmer und die ggf. eingeschalteten unabhängigen Korrektoren sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Sicherungskopie des Textes anzufertigen und aufzubewahren.

(3) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, sofern die in den betroffenen Dokumenten benannten Fakten allgemein bekannt sind oder der Auftragnehmer bzw. der von ihm eingeschaltete Übersetzer aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zu ihrer Offenlegung verpflichtet ist.

(4) Die Auftragnehmerin wird alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Datenverlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten des Auftraggebers treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen.

§ 4 Lieferung

(1) Für die Lieferfrist sind ausschließlich die beidseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich schriftlich bekannt zu geben. (Fixgeschäft)

(2) Die Auftragnehmerin haftet nicht für die Datenübertragung und eventuell hieraus resultierende Fehler. Der Auftraggeber ist für die Überprüfung der Vollständigkeit der übersandten Texte zuständig.

(3) Die Auftragnehmerin ist um zeitnahes Arbeiten und eine strikte Einhaltung der Leistungsfristen bemüht. Verzögerungen sind jedoch nicht auszuschließen. Leistungsfristen stellen, sofern nicht anders vereinbart, nur voraussichtliche Termine dar.
Erkennt die Auftragnehmerin, dass es zu Verzögerungen kommt, ist sie verpflichtet, den Auftraggeber zu informieren.

(4) Wird eine verbindlich festgelegte Frist um mehr als drei Tage bzw. bei Expressaufträgen um mehr als 12 Stunden überschritten, ohne dass die Auftragnehmerin nachweislich versucht hat, den Auftraggeber vor der Fristüberschreitung über die Verzögerung zu informieren, kann der Auftraggeber durch eine formlose Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Die Auftragnehmerin verliert damit den Anspruch auf ihr Honorar für diejenigen Leistungen, die nach der Kündigung nicht mehr erbracht werden konnten. Hiervon ausgenommen sind Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt, Krankheit, Netzwerk- und Serverfehlern sowie etwaigen anderen Leitungs- und Übertragungsstörungen sowie Verzögerungen, die durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers verursacht werden (vgl. § 6).

(5) Dem Auftraggeber steht wegen Nichteinhaltung von Fristen oder Terminen kein Anspruch auf Schadensersatz zu.

(6) Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Auftragnehmerin als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch der Auftragnehmerin Ersatz für bereits getätigte Leistungen zu erstatten. Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit der Auftragnehmerin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Textgattung, den Inhalt, insbesondere sensible Themen, und den Verwendungszweck mitzuteilen. Für den Fall, dass der Auftraggeber den korrigierten Text für einen anderen Zweck verwendet als den, für den er ihn in Auftrag gegeben hat, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Auftragnehmerin.

(2) Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies der Auftragnehmerin, bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen, schriftlich bekannt geben, ebenso bei fremdsprachigen Begriffen und Fachwörtern. Besondere Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen Duden abweichen und nicht korrigiert werden sollen, bedürfen ebenfalls einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung seitens des Auftraggebers.

(3) Die zur Verfügung gestellten Ausgangstexte und Unterlagen müssen vollständig, leserlich und in einer verständlichen Form vorgelegt werden.

(4) Sofern der Auftraggeber diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht mehr geltend machen, die Auftragnehmerin habe den Auftrag nicht entsprechend seinen Wünschen ausgeführt.

§ 6 Abnahme

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

(2) Als abgenommen gilt ein Werk auch dann, wenn nicht innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach Ablieferung der Auftraggeber die Abnahme des Werkes unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Ist der Auftraggeber Verbraucher i. S. d. § 13 BGB, so treten die Rechtsfolgen des § 6 Abs. 2 S. 1 dieser AGB nur dann ein, wenn die Auftragnehmerin den Auftraggeber zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat; der Hinweis muss in Textform erfolgen.

(3) Nimmt der Auftraggeber ein mangehaftes Werk gemäß § 6 Abs. 1 dieser AGB ab, obschon er den Mangel kennt, so stehen im Gewährleistungsrechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehält.

(4) Als abgenommen gilt das Werk auch dann, wenn der Auftraggeber das Werk verwendet oder die Rechnung vorbehaltlos begleicht.

§ 7 Vergütung

(1) Die Auftragnehmerin stellt ihr Honorar für die Dienstleistung nach Fertigstellung in Rechnung. Die Rechnung geht dem Kunden in Textform zu.

(2) Bei monatlichen Stundenkontigenten erfolgt die Rechnungsstellung jeweils zum Monatsende.

(3) Das Honorar wird mit Rechnungsstellung fällig und ist ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung grundsätzlich innerhalb 14 Tagen zu zahlen. 

(4) Wird der Angebotspreis nur unwesentlich, d.h. bis maximal 10 % der Angebotssumme überschritten, so bedarf es keines Hinweises der Auftragnehmerin.

§ 8 Kommunikation

(1) Soweit nicht durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich ein bestimmter Kommunikationsweg und ggf. Vorkehrungen gegen Zugriffe Dritter vereinbart wurden, kommt die Auftragnehmerin ihrer Informationspflicht durch die Nutzung eines der vom Auftraggeber mitgeteilten Kommunikationsweges nach. Die insoweit vom Auftraggeber mitgeteilten Kontaktdaten sind bis zur Mitteilung einer Änderung maßgeblich.

(2) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass insbesondere die Kommunikation per E-Mail nicht vor Zugriffen Dritter geschützt ist, sofern bei Sender und Empfänger nicht technische Vorkehrungen (insbesondere Verschlüsselung, keine Verwendung des HTML-Formats) getroffen wurden.

§ 9 Haftung

(1) Für Schäden des Kunden haftet der Auftragnehmer für Pflichtverletzungen, soweit er, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. 

(2) Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalspflichten) haftet der Auftragnehmer, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit, aber nur soweit der Schaden unter Berücksichtigung aller maßgeblichen und erkennbaren Umstände typischerweise vorhersehbar war 

(3) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Vertragspflichten im Sinne der Absatz 2 gehören, haftet der Auftragnehmer nur in Höhe des in Rechnung gestellten Auftragswertes. Für Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn wird nicht gehaftet.

(4) Gegenüber Unternehmern haftet der Auftragnehmer auch bei grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von wesentlichen Vertragspflichten im Sinne der Absatzes 2 nur, soweit der Schaden unter Berücksichtigung aller maßgeblichen und erkennbaren Umstände typischerweise vorhersehbar war. Für Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn wird nicht gehaftet.

(5) Für Softwareschäden, die in der Software des Kunden durch den Gebrauch der vom Auftragnehmer bearbeiteten Dateien entstehen, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die vorgenannte Haftungsgrenze gilt auch hier. Eine Haftung für Schäden aufgrund „elektronischer Viren“ wird ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen, sofern die Computerviren nicht durch die regelmäßigen Anti-Viren-Überprüfungen mit handelsüblichen Programmen festgestellt werden können.

(6) Für Schäden, die sich aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ergeben, gelten die vorstehenden Haftungsbegrenzungen nicht. Die Haftung bestimmt sich in diesen Fällen nach den gesetzlichen Vorschriften.

(7) Der Auftragnehmer haftet nicht für eventuelle rechtswidrige Inhalte der vom Kunden übermittelten Unterlagen. Dies gilt z.B. für Aufrufe zu Straftaten, die Verletzung des Persönlichkeitsrechts Dritter oder die Verletzung des Urheberrechts Dritter.

§ 10 Gewährleistung

(1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die geschuldeten Arbeiten so sorgfältig auszuführen, dass möglichst keine sprachlichen Unrichtigkeiten oder inhaltliche Unstimmigkeiten im Text verbleiben. Eine Garantie für völlige Fehlerfreiheit wird nicht übernommen.

(2) Der Auftraggeber ist sich darüber bewusst, dass bei einer hohen Fehlerzahl (z.B. mehr als durchschnittlich zehn Fehler pro Seite) im Ausgangstext die Erreichung dieses Zieles beeinträchtigen werden kann, so dass möglicherweise auch nach der Korrektur noch Fehler um Ausgangstext vorhanden sind. Für den Fall sich ständig wiederholender Fehler reicht es aus, wenn der Auftragnehmer die Korrektur einmalig anmerkt. 

(3) Die Leistung gilt als nicht mangelhaft, wenn nach Abschluss der Korrekturen nur noch vernachlässigbar wenig Fehler im Text enthalten sind. Die Fehlertoleranz für die Unerheblichkeit liegt bei einem Fehler pro Seite. Eine „Seite“ entspricht dem Umfang von 25 Zeilen à 55 Zeichen, d.h. sie umfasst 1.375 Anschläge inklusive Leerzeichen und Fußnoten. 

(4) Verbleiben nach Abschluss der Korrekturen dennoch Fehler und sind diese nicht unerheblich, so muss der Auftraggeber die Fehler unter möglichst genauer Beschreibung – im nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung des korrigierten Textes – im kaufmännischen Geschäftsverkehr innerhalb von einer Woche nach Lieferung des korrigierten Textes reklamieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung, so gilt die Korrektur als genehmigt. 

(5) Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ist das Werk mangelhaft und verlangt der Auftraggeber Nacherfüllung, kann die Auftragnehmerin nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.

(6) Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Auftraggeber unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Honorars zu.

(7) Im Rahmen der Gewährleistung wird grundsätzlich kein Schadensersatz geleistet, sofern die Auftragnehmerin den Mangel nicht arglistig verschwiegen oder sofern die Auftragnehmerin keine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen hat. Bezüglich des Umfangs dieses Ausschlusses gilt § 8 dieser AGB.

(8) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks geht im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über.

(9) Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang.

(10) Für die Korrektur schwer lesbarer, unleserlicher oder unverständlicher Vorlagen trifft den Kunden eine Mitwirkungspflicht zur Behebung von Unklarheiten. Unterlässt er diese Mitwirkung trotz Aufforderung des Auftragnehmers, ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Gleiches gilt für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Kunden bei Auftragserteilung oder auf Nachfrage nicht angegeben oder erklärt wurden.

§ 11 Nutzungen der Lektorats- und Korrektoratsarbeiten

(1) Die Auftragnehmerin garantiert, dass der Auftraggeber die von ihr bearbeiteten Texte und Konzepte zeitlich und räumlich uneingeschränkt und ohne Stückzahlbegrenzung nutzen kann. Der Auftraggeber ist auch zur Bearbeitung der Texte und Konzepte sowie zur Übertragung der Rechte auf Dritte berechtigt.

(2)  Der Auftraggeber führt sein Textprojekt in eigenem Namen und in alleiniger Verantwortung durch. Die Auftragnehmerin unterstützt ihn lediglich bei der Realisierung des Projekts. Sie ist nicht verantwortlich für den Inhalt der von ihr für den Auftraggeber bearbeiteten Texte und haftet daher nicht für straf- oder privatrechtliche oder sonstige Konsequenzen, die dem Auftraggeber durch die Verwendung der Texte entstehen. Es obliegt dem Auftraggeber, Sorge dafür zu tragen, dass die von ihm gelieferten Texten und Konzepte nicht anderweitig urheberrechtlich geschützt sind und ihre Verwendung nicht verboten ist, sofern sie für eine Verwendung außerhalb des Privatgebrauchs vorgesehen sind. Gibt der Auftraggeber der Auftragnehmerin urheberrechtlich geschütztes Material zur Bearbeitung, trifft die Auftragnehmerin bei eventuellen Regressansprüchen der Urheber keine Schuld. Auch kann sie hierfür nicht in Haftung genommen werden.

(3) Die Auftragnehmerin übernimmt keine Erfolgsgarantie.

§ 12 Nutzungen der von der Auftragnehmerin neu erstellten Texte

(1) Die Nutzung der von der Auftragnehmerin neu erstellten Texte, Buchtexten und -inhalten sowie Bewerbungen werden individualvertraglich geregelt. Sollte keine individualvertragliche Regelung gegeben sein, ist die Nutzung untersagt.

(2) Sämtliche Rechte, insbesondere Urheber- und Markenrechte, verbleiben bei durch die Auftragnehmerin erstellten Texte bei der Auftragnehmerin.

(3) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm übergebene Texte etc. Dritten zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Texte zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die Texte öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.

(4) Verstößt der Auftraggeber gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieses Vertrags erteilten Rechte sofort unwirksam und fallen automatisch an die Auftragnehmerin zurück. In diesem Fall hat der Auftraggeber die Nutzung der Texte unverzüglich und vollständig einzustellen, sämtliche auf seinen Systemen installierten Kopien der Texte zu löschen sowie die gegebenenfalls vorhandenen Kopien der Auftragnehmerin auszuhändigen.

(5) Dies gilt nicht bei einer anderweitigen, individualvertraglichen Regelung. In diesem Fall hat die individualvertraglichen Regelung Vorrang.

(6) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Auftraggeber sowie die umgesetzten Aufträge als Referenz (beispielsweise auf Website, Broschüren, etc.) aufzuführen. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Auftragnehmerin ein Belegexemplar unentgeltlich. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden; dies schließt die Veröffentlichung auf der eigenen Website mit ein.

§ 13 Abtretung

Rechte aus dem Vertrag dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin abgetreten werden.

§ 14 Schlichtungsstelle und Gerichtsstand

(1) Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle in Deutschland für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis ist die Schlichtungsstelle

Universalschlichtungsstelle des Bundes
Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Telefon 07851 / 795 79 40
Fax 07851 / 795 79 41
E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de

Die Auftragnehmerin weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(2) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter: https://ec.europa.eu/odr. Die Auftragnehmerin weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(3) Als Gerichtsstand wird der Sitz der Auftragnehmerin vereinbart, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist oder der Auftraggeber nach Erteilung seines Auftrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(4) Leistungsort der Auftragnehmerin ist der Sitz der Auftragnehmerin, es sei denn, es wird schriftlich ein anderer Leistungsort ausdrücklich vereinbart.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Die nachfolgenden Datenschutzhinweise (Anlage 1) und die Informationen zu einem Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (Anlage 2) sind wesentliche Bestandteile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Ergänzend zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt Dienstvertragsrecht gem. §§ 611 BGB.

(4) Sollte eine dieser Mandatsbestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Regelung am Nächsten kommt.